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- 8. April 2015
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GT3 fleet GmbH
A) Mietvertrag
- Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Mietvertrages oder durch verbindliche telefonische Bestellung, die von der GT3 fleet GmbH schriftlich bestätigt werden muss, zustande.
- Sind mehrere Mieter Vertragspartei der GT3 fleet GmbH, so haften sie gesamtschuldnerisch.
B) Reservierungen
- Reservierungen sind für GT3 fleet GmbH nur dann verbindlich, wenn diese durch GT3 fleet GmbH schriftlich bestätigt sind. Soll das Mietfahrzeug dem Mieter zugestellt bzw. von GT3 fleet GmbH zurückgeführt werden, sind die hierdurch anfallenden Kosten im Voraus bei Übernahme des Fahrzeuges durch den Mieter zu entrichten.
- Eine Stornierung der Reservierung ist für den Mieter nur bis zwei Wochen vor dem Reservierungsdatum möglich. Nimmt der Mieter eine derartige Stornierung vor, so verfällt die durch den Mieter geleistete Anzahlung, welche bei GT3 fleet GmbH verbleibt.
- Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, so ist er verpflichtet, GT3 fleet GmbH den Ausfallschaden zu ersetzen. Der
- 25. November 2014
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